Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingen für ausgeschriebene Tagesfahrten – Reiseservice Klingbeil

    1. Abschluss des Reisevertrages
    Mit der Reservierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Das kann schriftlich, mündlich oder  fernmündlich erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Grundlage für den Vertrag ist die Ausschreibung in den Werbeträgern. Vorreservierte Busfahrkarten sind an Werktagen (ohne Sonntag) bis einen Tag vor der Fahrt 12.00 Uhr mittags bei der vereinbarten Vorverkaufsstelle abzuholen. Nach dieser Zeit erlischt Ihr Anspruch auf die bestellten Plätze.

    2. Bezahlung
    Bei ausgeschriebenen Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis sofort oder nach Vereinbarung fällig. Bei Bezahlung erhält der Kunde eine entsprechende Fahrkarte.

    3. Leistungen
    Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Ausschreibungen in den Werbeträgern maßgebend. Für Leistungen von Drittanbietern treten wir nur als Vermittler auf. Es gelten die jeweiligen AGB des Drittanbieters. Für über uns vermittelte/ gekaufte Leistungen von Drittanbietern erheben wir eine Aufwandsentschädigung/ Vorverkaufsgebühr.

    4. Leistungs- und Preisänderungen
    Abweichungen und Veränderungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Reisevertrag sind gestattet, wenn sie nicht erheblich sind und nicht den Gesamtablauf der Reise beeinträchtigen. Bei einer zulässigen Veränderung teilen wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis den Änderungsgrund mit.

    5. Rücktritt durch den Kunden
    Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so behält sich der Reiseveranstalter vor, Stornogebühren zu erheben. 
    Mehr als 48 Std. vor Reisebeginn = 10% der gebuchten Leistungen                weniger als 48 Std. vor Reisebeginn = 50% der gebuchten Leistungen.
    weniger als 24 Std. vor Reisebeginn bzw. Nichterscheinen = 100% der gebuchten Leistungen.

    Auf Wunsch nimmt der Reiseveranstalter auch Umbuchungen der Reiseanmeldung vor. Hierfür kann eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 2,- € p. P. erhoben werden.

    6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz entsprechender Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand vertragswidrig in starkem Maße verhält. Für die Durchführung aller Reisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Sollte die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar sein, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, so ist er berechtigt, den Vertrag bis 1 Tag vor Reiseantritt zu kündigen.

    7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Durchführung der Reise infolge bis Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen oder Havarien erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so kann der Reiseveranstalter von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen verlangen.

    8. Versicherungen und Haftung
    Gegen das Beförderungsrisiko in unseren Omnibussen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert. Jede uns betreffende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund – ist der Höhe nach auf das dreifache des Leistungspreises beschränkt. Soweit gesetzliche Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen bestehen, können wir uns auf diese berufen. Wir sind aus keinem Grund für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden, verantwortlich. Für Verlust, Vertausch, Diebstahl oder Beschädigung der Gepäckstücke/Garderobe übernehmen wir Haftung im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

    9. Gewährleistungen und Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche müssen schriftlich eingereicht werden. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. In jedem Fall müssen gravierende Mängel, gleich welcher Art, sofort bei Feststellung beim Reiseveranstalter oder deren Vertreter angezeigt werden, damit dieser Gelegenheit hat nach § 651c Abs. BGB diese abzustellen. Erfolgt keine sofortige Mängelanzeige erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. Beruht ein Mangel auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, ist Schadenersatz jeglicher Art ausgeschlossen. Dies gilt auch bei verkehrs- und witterungsbedingten Verspätungen. Bloße Unannehmlichkeiten stellen keinen Reisemangel dar und schließen Schadensersatz aus.

    10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
    Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.  Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

    11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.  Die Berichtigung von offensichtlichen Rechenfehlern und von offensichtlichen Druckfehlern bleibt vorbehalten.

    12.  Gerichtsstand
    Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Reiseunternehmens. Gerichtsstand für beide Parteien ist Bergen/ Rügen.

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